Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und Betreiben.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Rundum Service
Bei der Abgabe der Meldung ist es wichtig, dass Sie Ihren Fall so detailliert wie möglich beschreiben.
Sie erhalten die Eingangsbestätigung und werden von uns kontaktiert.
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